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Soziale Arbeit - Begleitung von Menschen mit Behinderung

Über die Studienrichtung

Begleitung von Menschen mit Behinderung

Die professionelle Begleitung und Unterstützung von Menschen, die im weitesten Sinne von einer Behinderung bedroht oder betroffen sind, stellt innerhalb der Sozialen Arbeit – allen voran aufgrund der im Jahre 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention – ein sehr dynamisches und innovatives Arbeitsfeld dar. Um Menschen mit Behinderung ein Maximum an Teilhabe, Gerechtigkeit und Selbstbestimmung zu ermöglichen, müssen immer wieder neue Wege beschritten und neue Handlungsweisen praktiziert werden. Zur Realisierung der Realutopie einer inklusiven Gesellschaft, in der alle Menschen „ohne Angst verschieden sein können“ (Adorno), gibt es einen ungebrochen hohen Bedarf an qualifizierten Fachkräften.

Da in drei Jahren ein qualifizierter Studienabschluss erreicht werden soll, sollten die Bewerber die Bereitschaft für ein intensives Studium mitbringen. Die Arbeit mit behinderten Menschen erfordert ein hohes Maß an Geduld, Belastbarkeit, pädagogischem Einfühlungsvermögen, Beziehungsfähigkeit, Neugier und Kreativität, aber auch die Fähigkeit, sich mit rechtlichen Grundlagen und angestrebten organisatorischen Veränderungen auseinander zu setzen.

Die Studierenden absolvieren in der Regelstudienzeit von 36 Monaten im Wechsel 6 theoretische und 6 berufspraktische Studienabschnitte und schließen das Studium mit „Bachelor of Arts“ und 180 ECTS ab. Dieser Abschluss ermöglicht den sofortigen Berufseintritt oder die Aufnahme eines Masterstudiums. Der Studiengang ist im Rahmen des Bolognaprozesses bis 2020 zertifiziert. Den Studien-ablaufplan, den Prüfungsplan und das Modulhandbuch finden Sie hier

Studieninhalte im Überblick

Verzahnung von Theorie und Praxis

In den Theoriephasen werden auf der einen Seite umfangreiche Aspekte der Sozialen Arbeit gelehrt: die Vermittlung sozialwissenschaftlicher, handlungsmethodischer, rechtlicher, betriebswirtschaftlicher, berufsethischer und philosophischer Grundlagen nimmt einen großen Anteil der Lehre ein.

Flankierend zu den allgemeinen Studieninhalten wird auf der anderen Seite in jedem Theoriesemester ein spezifisches Modul zur Ausbildung relevanter Handlungskompetenzen für das Arbeitsfeld der Behindertenhilfe angeboten. Neben dem Erwerb elementarer Wissensbestände aus den Bereichen des Sozialrechts, der Medizin, der klinischen Psychologie sowie der Disability Studies steht hier die Ausbildung nachstehender Kompetenz-domänen im Vordergrund:

  • Entwicklung einer dialogorientierten Grundhaltung
  • Ausbildung von Anti-Sigma-Kompetenz
  • Einübung von Kompetenzen zum Aufbau eines gelingenden Arbeitsbündnisses
  • Schulung des reflektierten Einsatzes verschiedener Diagnoseverfahren und Interventionsmethoden (Fallverstehen)
  • Entwicklung von Fähigkeiten zur eigenständigen Erstellung fachlicher Konzepte

Studiendokumente

Von Studienordnung mit Modulhandbuch bis Prüfungsplan - alle aktuellen Dokumente für das Studium sind online verfügbar.

Praxispartner

„Alles außer gewöhnlich“

Die Praxisstellen, in denen die Studierenden über die Zeit des Studiums tätig werden, finden sich in der Hauptsache in folgenden Feldern:

  • Interdisziplinäre Frühförderstellen
  • Sozialpädiatrische Zentren
  • Integrative/Inklusive KiTAs
  • Integrative/Inklusive Schulen
  • Sozialdiente in Wohnstätten und Werkstätten
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Sozialpsychiatrische Einrichtungen

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums sind Sie als Bachelor of Arts (Soziale Arbeit) in der Studienrichtung Begleitung für Menschen mit Behinderung für eine altersuneingeschränkte pädagogische Arbeit mit Menschen, die von Behinderung bedroht sind oder an einer manifesten Einschränkung leiden, ausgebildet.

Basierend auf einer dialogischen Grundhaltung sind Sie dazu befähigt, die im Studium erworbenen Wissensbestände aus den zentralen Bezugswissenschaften reflexiv auf die jeweilige Praxissituation zu transformieren. Sie sind darin geschult, Hilfebedarfe zu erkennen, zu strukturieren und zu koordinieren; wobei Sie stets die mögliche Abhängigkeitsgefahr und somit Nicht-Hilfe von professioneller Hilfe mitberücksichtigen.

Der Abschluss befähigt Sie aber auch, in jedem weiteren Feld der Sozialen Arbeit tätig zu werden. Die staatliche Anerkennung im Anschluss an das Studium erfolgt problemlos.

Staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin bzw. Sozialarbeiter/Sozialpädagoge

Absolventen, die ab dem Wintersemester 2015/2016 immatrikuliert worden sind und den Bachelor-Abschluss in dem Bachelor-Studiengang „Soziale Arbeit“ erworben haben, wird die Staatliche Anerkennung als

  • Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin  

bzw.

  • Staatlich anerkannter Sozialarbeiter/Sozialpädagoge

gem. § 1 Absatz 4 und 5 SächsSozAnerkG durch die Berufsakademie Sachsen – Staatliche Studienakademie Breitenbrunn erteilt.
Absolventen, die ab dem Wintersemester 2015/2016 immatrikuliert worden sind, können die entsprechende Staatliche Anerkennung auch beantragen, wenn Ihnen bereits eine Urkunde als Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter vorliegt.
Der Antrag folgt den Modalitäten, die bei der Zeugnisübergabe zur staatlichen Anerkennung bekannt gegeben wurden. Sollte Ihnen bereits eine Urkunde als Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter vorliegen, ist diese an die Berufsakademie Sachsen – Staatliche Studienakademie Breitenbrunn zurückzuführen.

Ansprechpersonen

Louisa Maier

kommissarische SR-Leiterin BM (Matrikel 22, 23)

Standort Breitenbrunn

Telefon 037756 / 70-362
E-Mail E-Mail schreiben
Raum 156

Ines Weidauer

Verwaltungsangestellte Lehre

Standort Breitenbrunn

Telefon 037756 / 70-321
Fax 037756 / 70-2105
E-Mail E-Mail schreiben
Raum 212

Kontaktieren Sie uns


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