Staatliche Studienakademie Breitenbrunn
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Zugangsvoraussetzungen


Die Berechtigung zum Studium an der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn und beim Praxispartner hat, wer
  1. die allgemeine Hochschulreife
  2. die Fachhochschulreife
  3. die fachgebundene Hochschulreife
  4. eine vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannte Vorbildung besitzt oder
  5. die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat und
     
mit einem Praxispartner einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat, der den vom Kollegium nach aufgestellten Grundsätzen für die Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses entspricht. Die Bewerber müssen über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Der Nachweis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt zum Studium in einem entsprechenden Studiengang.

Bewerber, die nicht über eine Vorbildung gemäß Punkt 1 bis 5 verfügen, können durch Bestehen einer Zugangsprüfung die Berechtigung zum Studium an einer Staatlichen Studienakademie und in den Einrichtungen der Praxispartner erwerben, wenn sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
 
Berufsakademie Sachsen, Staatliche Studienakademie Breitenbrunn, Schachtstraße 128, 08359 Breitenbrunn,
Telefon 037756/70-0 Telefax 037756/70-239