Zugangsvoraussetzungen
- die allgemeine Hochschulreife
- die Fachhochschulreife
- die fachgebundene Hochschulreife
- eine vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannte Vorbildung besitzt oder
- die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat und
Bewerber, die nicht über eine Vorbildung gemäß Punkt 1 bis 5 verfügen, können durch Bestehen einer Zugangsprüfung die Berechtigung zum Studium an einer Staatlichen Studienakademie und in den Einrichtungen der Praxispartner erwerben, wenn sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
